Erweiterung Spanplattenwerk der Fa. Egger in Markt Bibart
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Beschreibung
Die Fa. Egger mit Stammsitz in St. Johann in Tirol zählt international zu den führenden Herstellern von Holzwerkstoffen, sie beschäftigen weltweit ca. 12.000 Mitarbeiter.
Im September 2023 hat die Fa. Egger das bestehende Spanplattenwerk in Markt Bibart von der Fa. Rauch käuflich erworben und investiert nach eigenen Angaben ca. 250 Millionen Euro in den Ausbau und die Erweiterung des Werkes. Somit ist das Werk in Markt Bibart der 22. Produktionsstandort der Firmengruppe Egger.
Im Sommer 2024 und Frühjahr 2025 wurden die Prüfingenieure Rainer Albrecht und Ekkehard Fehling mit der Prüfung der statisch-konstruktiven Unterlagen der Neubauten beauftragt.
Die gesamte Baumaßnahme umfasst den Neubau von 8 Hallen, einem Empfangs -bzw. Portiergebäude, mehreren Anlagen zur Regenwasserbehandlung, 5 Stahlbetonsilos und einem Hochregallager. In den Hallen und in den Außenbereichen werden zusätzlich insgesamt über 50 eigenständige Stahlkonstruktionen und Rohrbrücken errichtet.
Das umbaute Volumen aller Baumaßnahmen beträgt in der Summe über 900.000 m³. Die größte Halle ist die sogenannte Versandhalle mit einer Grundrissfläche von ca. 170 m x 110 m. Die kreisrunden Stahlbetonsilos haben einen maximal Durchmesser von ca. 13m und sind bis zu 25m hoch. Das Hochregallager weißt eine imposante Höhe von 37m auf.
Die Konstruktionen der Hallen bestehen klassisch aus Holzbindern mit bis zu 36m Spannweite, aufgelagert auf FT-Kragstützen mit angeformten Fundamenten bzw. örtlich hergestellten Köcherfundamenten. Das Tragwerk des Hochregallagers besteht aus mehrgeschossigen Stahlrahmen und Stahlfachwerken, gegründet wird das Hochregallager über eine frei tragende Bodenplatte auf Ortbetonbohrpfählen. Hier wurden über 600 Bohrpfähle mit Einzellängen bis zu 12 m verbaut.
Daten
- Projektstandort
- 914777 Markt Bibart
- Bauherr / Auftraggeberin
- LRA Neustadt / Aisch
- Architekturbüro
- ATP Innsbruck Planungs GmbH
- Bauzeit
- 2024-2026
- Leistung
- Prüfung der statisch-konstruktiven Unterlagen, stichprobenartige Bauüberwachung nach BayBO, Art. 77 (2) und PrüfVBau §13 (5)